Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Vermietung von Kraftfahrzeugen · Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen der Rent-that Autovermietung, Inhaber Nazyf Spaija (nachfolgend „Vermieter“), und dem Mieter.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss und Fahrberechtigung

(1) Der Mietvertrag kommt mit Übergabe des Fahrzeugs bzw. mit schriftlicher oder textlicher Bestätigung der Buchung zustande.

(2) Der Mieter muss bei Anmietung mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein.

(3) Zur Führung des Fahrzeugs sind nur der Mieter sowie die im Mietvertrag namentlich eingetragenen zusätzlichen Fahrer berechtigt. Diese müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen.

(4) Bei Abholung sind vorzulegen: gültiger Führerschein, gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie eine auf den Mieter lautende Zahlungskarte. Der Vermieter ist berechtigt, diese Dokumente zu prüfen und zu kopieren.

§ 3 Mietpreis, Kilometer und Zahlung

(1) Es gelten die im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Ein angebrochener Miettag von mehr als 24 Stunden gilt als voller weiterer Miettag.

(2) Die im Mietpreis enthaltene Kilometerleistung ergibt sich aus dem Mietvertrag. Je nach Buchung sind die Kilometer entweder pauschal enthalten oder auf ein Tageslimit begrenzt; darüber hinaus gefahrene Kilometer werden zum vereinbarten Kilometersatz berechnet.

(3) Der Mietpreis ist bei Abholung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Kaution

(1) Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe eine Kaution in der im Mietvertrag genannten Höhe zu verlangen. Die Kaution ist in bar zu hinterlegen.

(2) Die Kaution wird nach beanstandungsfreier Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen aus dem Mietverhältnis (z. B. Selbstbeteiligung, Mehrkilometer, Schäden, Reinigungs- oder Bußgeldkosten) mit der Kaution zu verrechnen.

§ 5 Rückgabe des Fahrzeugs

(1) Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in vertragsgemäßem, gereinigtem Zustand und mit dem gleichen Kraftstoffstand wie bei Übergabe zurückzugeben.

(2) Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Vereinbarung ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen weiteren Tag den vollen Tagesmietpreis sowie einen etwaigen weitergehenden Schaden zu berechnen.

(3) Wird das Fahrzeug ungereinigt oder mit geringerem Kraftstoffstand zurückgegeben, kann der Vermieter die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen.

§ 6 Versicherung und Haftung des Mieters

(1) Das Fahrzeug ist haftpflicht- sowie kaskoversichert. Im Schadensfall – gleich ob Teil- oder Vollkasko, einschließlich Glasschäden – ist die Haftung des Mieters auf die im Mietvertrag genannte Selbstbeteiligung beschränkt; sie beträgt je Schadensfall 1.000,00 €. Für jeden weiteren, gesondert verursachten Schadensfall fällt die Selbstbeteiligung erneut an.

(2) Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, insbesondere bei:

  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntauglich machenden Medikamenten
  • Überlassung des Fahrzeugs an nicht berechtigte Fahrer
  • Verwendung des Fahrzeugs zu unerlaubten oder vertragswidrigen Zwecken
  • Fahrerflucht bzw. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
  • Nichtbeachtung der zulässigen Höhe, Breite oder Zuladung des Fahrzeugs

(3) Der Mieter haftet für Bußgelder, Gebühren und sonstige Kosten, die während der Mietzeit durch sein Verhalten oder das der Fahrer verursacht werden, in vollem Umfang.

§ 7 Verhalten bei Unfällen und Schäden

(1) Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu benachrichtigen – auch bei geringfügig erscheinenden Schäden.

(2) Der Mieter darf gegnerische Ansprüche weder anerkennen noch befriedigen. Er hat dem Vermieter einen vollständigen Schadensbericht zu übergeben.

§ 8 Nutzung des Fahrzeugs

(1) Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen und nicht zu folgenden Zwecken verwendet werden: Motorsportveranstaltungen, Fahrschulübungen, gewerbliche Personenbeförderung, Weitervermietung sowie Transport gefährlicher oder das Fahrzeug übermäßig verschmutzender Güter.

(2) Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

(3) Das Rauchen sowie die Beförderung von Tieren sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

§ 9 Stornierung

Storniert der Mieter eine bestätigte Buchung, gilt – maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter im Verhältnis zum vereinbarten Mietbeginn:

  • Mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn: kostenlos
  • 48 bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises, mindestens jedoch 49 €
  • Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen (No-Show): 80 % des Mietpreises, mindestens jedoch 59 €

Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an info@rent-that.de). Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Ortungssystem (GPS) und Telematik

(1) Die Fahrzeuge des Vermieters sind mit einem GPS-gestützten Ortungssystem ausgestattet. Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darüber informiert.

(2) Das Ortungssystem dient dem Schutz vor Diebstahl, der Wiederauffindung des Fahrzeugs sowie der Feststellung des Fahrzeugstandorts bei Vertragsverstößen (z. B. nicht vereinbarter Auslandsfahrt oder unterlassener Rückgabe). Eine dauerhafte, anlasslose Auswertung von Bewegungsprofilen des Mieters findet nicht statt.

(3) Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Der Zugriff auf Standortdaten erfolgt nur bei berechtigtem Anlass. Der Mieter informiert etwaige weitere Fahrer über den Einsatz des Ortungssystems.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrags und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters.

(2) Das Betriebsgelände des Vermieters ist zum Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigung videoüberwacht. Weitere Informationen hierzu ergeben sich aus der Beschilderung vor Ort sowie aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.


Rent-that Autovermietung · Inhaber Nazyf Spaija · Uttenhofener Straße 12, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm · Tel. 08441 797 1746 · info@rent-that.de

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